Im Dezernat ZA 1 (Sachgebiet ZA 1.1 Waffenwesen) der Kreispolizeibehörde Euskirchen werden Anträge nach dem Waffengesetz bearbeitet.
Hierzu gehören u. a. Anträge zum Waffenerwerb und -besitz (Waffenbesitzkarten, kleiner Waffenschein, Waffenschein) und die Bearbeitung der Anträge für die Waffenherstellung und den Waffenhandel oder auch Anträge zum Betreiben von Schießstätten.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen des Bedürfnisses, der persönlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Erlaubnisbewerbern und -inhabern nach dem Waffengesetz, der Schießstätten, Waffenaufbewahrung etc. werden ebenfalls durchgeführt.
Sofern Verstöße gegen das Waffengesetz festgestellt werden, wird die Einleitung von Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahren geprüft.
Persönliche Vorsprachen nur im Ausnahmefall nach Terminvereinbarung sowie telefonische Sprechzeiten:
Montag – Donnerstag von 08.00 Uhr – 13.00 Uhr
Freitag 08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Zusätzliche telefonische Sprechzeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr
Schriftliche Mitteilungen jederzeit an das Funktionspostfach: waffenrecht.euskirchen [at] polizei.nrw.de (waffenrecht[dot]euskirchen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)