Woran die wenigsten beim Tod eines Angehörigen denken ist, dass ihre persönliche Situation von zwielichtigen Personen ausgenutzt werden könnte.
Es gibt tatsächlich Personen, die Todesanzeigen in den Zeitungen ganz genau studieren.
Wenn in einer Anzeige eine Traueradresse und eine Beerdigungszeit angegeben ist, könnte es manch einer als Einladung zum Einbruch aufnehmen.
In der Vergangenheit ist es schon öfters vorgekommen, dass Trauernde nach der Beerdigung eine böse Überraschung erlebt haben.
Wir raten allen Angehörigen davon ab, in der Traueranzeige die eigene Anschrift oder die des Verstorbenen anzugeben. Stattdessen empfehlen wir, Anschrift und Telefonnummer des Bestattungshauses zu nennen.
So finden eventuelle Kondolenzbriefe trotzdem den Weg zu den Angehörigen.
Bei weiteren Fragen ist die Kriminalprävention Euskirchen per E-Mail (vorbeugung.euskirchen [at] polizei.nrw.de (vorbeugung[dot]euskirchen[at]polizei[dot]nrw[dot]de)) oder unter der Telefonnummer: 0 22 51 799-540 erreichbar.