Am Samstag (19. Juli) kam es wie berichtet auf der Bundesstraße 258 bei Blankenheim zu einem tödlichen Verkehrsunfall, der umfangreiche Absperrmaßnahmen erforderlich machte.
Während der polizeilichen Maßnahmen näherte sich um 17.50 Uhr ein 47-jähriger Pkw-Fahrer aus Blankenheim mit seinem Fahrzeug der Unfallörtlichkeit.
Hierbei fuhr er von Blankenheim-Uedelhoven kommend über einen landwirtschaftlichen Weg und beabsichtigte nach rechts in Richtung der Unfallstelle abzubiegen.
Hier stieß der Mann jedoch auf die gesperrte Bundesstraße und auf Polizeibeamte.
Auf Nachfrage erklärte er, er sei zur Unfallstelle gefahren, da sein ebenfalls im Fahrzeug befindliche Kleinkind das Blaulicht gesehen habe und sich die Örtlichkeit anschauen wolle.
Trotz mehrfacher Hinweise der Polizeibeamten, dass ein Betreten bzw. Anfahren der gesperrten Unfallstelle nicht gestattet ist, hielt der Mann an seinem Vorhaben fest und fragte wiederholt nach einer Möglichkeit, sich die Örtlichkeit anzuschauen.
Die Polizeibeamten nahmen bei dem Mann einen deutlichen Alkoholgeruch wahr. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,2 Promille.
Daraufhin wurde dem Mann im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.
Die Weiterfahrt wurde untersagt und der Führererschein sichergestellt.
Gegen den 47-Jährigen wurde eine Anzeige bezüglich der Trunkenheit im Verkehr gefertigt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang eindringlich darauf hin: Einsatz- und Unfallstellen sind keine Sehenswürdigkeiten.
Neugieriges Verhalten, sogenanntes „Gaffen“, kann nicht nur strafrechtliche Konsequenzen haben, sondern auch die Arbeit von Rettungs- und Einsatzkräften erheblich behindern.
Der Schutz von Beteiligten und Helfenden hat oberste Priorität und beginnt mit dem Respekt vor der Arbeit der Einsatzkräfte.
Außerdem gilt: Betrunken zu fahren, ist ebenfalls keine gute Idee.