Seit dem 6. Juni besteht die Möglichkeit, den Stromanbieter innerhalb von 24 Stunden zu wechseln.
Diese gesetzliche Neuerung soll für Verbraucher eine Erleichterung darstellen, wird aber auch schon von unseriösen Vertriebsmethoden ausgenutzt.
Bei einem aktuellen Fall wurde ein Mann aus dem Kreis Euskirchen von einer Energieberaterin an der Haustür angesprochen.
Die Energieberaterin sprach von angeblichen Preisänderungen und erweckte dabei zunächst den Eindruck, im Auftrag des bestehenden Stromanbieters zu handeln.
Unter dem Vorwand einer Strompreisänderung, beabsichtigte die Energieberaterin Einsicht in die letzte Stromrechnung zu nehmen - angeblich zur Prüfung eines Rabatts.
Ziel war es offenbar, über persönliche Daten auf der Rechnung (Zählernummer, Marktlokations-ID) einen Wechsel des Stromanbieters einzuleiten.
Der Mann wurde misstrauisch und verweigerte die Herausgabe seiner Unterlagen.
Es stellte sich heraus, dass es sich nicht um eine Mitarbeiterin seines bisherigen Energieversorgers handelte, sondern um eine externe Vertriebskraft eines konkurrierenden Stromanbieters.
Bereits die persönlichen Angaben auf der Stromrechnung genügen, um einen Anbieterwechsel in die Wege zu leiten.
Die Polizei Euskirchen rät dazu:
- Geben Sie keine persönlichen Vertragsdaten an der Haustür preis
- Lassen sie keine fremden Personen in das Wohnhaus
- Unterschreiben Sie keine Verträge an der Haustür.
- Verständigen Sie im Zweifel die Polizei.