E Government Polizei Essen

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Die Polizei Essen bietet nach dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen (E-Government-Gesetz – EGovG -) einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg an.
PHK Kuttner

Die Polizei Essen hat diesen Zugang unter nachfolgenden Rahmenbedingungen eröffnet:

Zugangseröffnung für die elektronische Kommunikation mittels De-Mail

Für die elektronische Kommunikation mit der Polizei Essen per De-Mail ist die De-Mail-Adresse poststelle [at] polizei-essen-nrw.de-mail.de (poststelle[at]polizei-essen-nrw[dot]de-mail[dot]de) eingerichtet.

Die Übermittlung von De-Mails ist sowohl für den formlosen, als auch für den formgebundenen Schriftverkehr möglich.

Sollte durch Gesetz die Schriftform für bestimme Schreiben angeordnet sein, wäre grundsätzlich eine eigenhändige Unterschrift Ihrerseits notwendig.



Wir haben den Zugang für schriftformwahrende De-Mails eröffnet.

Dies ersetzt Ihre eigenhändige Unterschrift. Für die rechtsverbindliche elektronische Versendung von schriftform-bedürftigen Dokumenten nutzen Sie bitte De-Mails in der Versandoption nach § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes. Die gesetzliche Voraussetzung ist erfüllt, wenn bei der Versendung der De-Mail die Versandoption „absenderbestätigt“ gewählt wurde.

Senden Sie eine De-Mail an uns, gehen wir davon aus, dass Sie für diese Angelegenheit auch eine Antwort per De-Mail wünschen.

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechen-de Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.



Weitere Informationen zu De-Mail finden Sie der Website des BSI.

(https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/e-government/de-mail/de-mail-artikel.html - Link auf ein Angebot des BSI)

Zugangseröffnung für die verschlüsselte elektronische Kommunikation

Die Polizei Essen bietet für die elektronische Kommunikation mit der E-Mail-Adresse poststelle.essen [at] polizei.nrw.de (poststelle[dot]essen[at]polizei[dot]nrw[dot]de) ein Verschlüsselungsverfahren an. Der öffentliche Schlüssel (Zertifikat) ist hier bereitgestellt.

Die verschlüsselte Kommunikation mit einer Organisationseinheit der Polizei Essen oder unmittelbar einzelnen Personen innerhalb der Behörde ist nicht zulässig.

Antwortet die Polizei Essen auf eine verschlüsselte E-Mail elektronisch, erfolgt dies ebenfalls elektronisch, soweit die Polizei Essen technisch und organisatorisch dazu in der Lage ist. Ansonsten erfolgt die Antwort auf einem anderen geeigneten Wege.

Zugangseröffnung für Dokumente, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen sind

Die Polizei Essen eröffnet unter der E-Mail-Adresse poststelle [at] polizei-essen.sec.nrw.de (poststelle[at]polizei-essen[dot]sec[dot]nrw[dot]de) einen Zugang für die Übermittlung von Dokumenten auf elektronischem Weg, auch soweit sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind.

Beachten Sie, dass die Polizei Essen momentan nicht mit qualifiziert elektronisch signierten Dokumenten antworten kann. Erfolgte die Übersendung der mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokumente nicht durch Eröffnung eines De-Mail-Zugangs durch den Absender, erfolgt die Antwort auf dem Postweg. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.



Weitere Informationen zu qualifizierten elektronischen Signaturen finden sie auf der Website der Bundesnetzagentur.

(https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/QES/QES-node.html - Link auf ein Angebot der Bundesnetzagentur)"

Dateianhänge

Werden Dateianhänge an die Polizei Essen versandt, so ist zu beachten, dass nicht alle auf dem Markt gängigen Dateiformate und Anwendungen unterstützt werden.

Folgende gängige Dateiformate werden aktuell unterstützt:

Für Dokumente

- PDF (Portable Document Format)

Für Bilder

- JPEG (JPEG File Interchange Format (JFIF))

- PNG (Portable Network Graphics)

- TIFF (Tagged Image File Format).

IT-Sicherheit

Die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an eine Behörde ist nicht zulässig, wenn die elektronischen Dokumente nicht durch automatisierte Verfahren im Zugangssystem auf ihre IT-technische Sicherheit überprüft werden können. § 3a Absatz 3 VwVfG NRW gilt entsprechend.

 

Virenschutz

Sollte Ihre elektronische Nachricht bzw. enthaltene Dateianhänge von Virenschutzprogrammen als infiziert erkannt werden, können diese nicht angenommen werden. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre Nachricht nicht angenommen werden konnte.

Verschlüsselte bzw. ausführende Dateien

Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt sind oder solche, die selbst ausführ-bar sind beziehungsweise ausführbare Bestandteile enthalten (zum Beispiel mit den Dateiendungen *.exe und *.bat sowie Office-Dateien mit Makros), werden nicht entgegengenommen.

Dateigröße

Die Gesamtgröße einer E-Mail/De-Mail einschließlich aller Anhänge, auch soweit die Dokumente mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder verschlüsselt sind, ist auf eine Größe von 20 Megabyte (MB) beschränkt. Wird die zulässige Dateigröße überschritten, wird die De-Mail nicht angenommen. Sie erhalten daraufhin eine Benachrichtigung, dass Ihre Nachricht nicht angenommen werden konnte.

Wahrung der Schriftform bei Antworten

Nicht alle Anfragen werden auf Grund der technischen und organisatorischen Rahmenbedingungen elektronisch beantwortet. Damit wir auf Ihre Nachricht unter Wahrung der Schriftform antworten können, geben Sie bitte in Ihrer Nachricht Ihre Postanschrift an.

Schließen des De-Mail-Postfachs

Sollten Sie Ihr De-Mail-Postfach wieder schließen, bitten wir um eine entsprechende Mitteilung, damit wir nicht weiter mit Ihnen per De-Mail kommunizieren.

In dringenden Fällen: Polizeinotruf 110