Das sollten Sie wissen:
Bei Aufnahme eines Unfalls mit reinem Sachschaden vor Ort, sprich der Ausstellung der Unfallmitteilung und der Erhebung eines Verwarngeldes beim Unfallverursacher, ist die polizeiliche Unfallbearbeitung in der Regel abgeschlossen = keine weitere Bearbeitung durch die Polizei!
Das Aktenzeichen aus der Unfallmitteilung sollten Sie sich separat notieren. Dieses ist wie folgt aufgebaut:
Behördenkennung (6-stellig) - Datum (6-stellig) - Uhrzeit (4-stellig)
Kontaktieren Sie zeitnah Ihre Kfz-Versicherung (auch bei vermeintlicher Schuldlosigkeit). Sie informiert über den Ablauf der Schadensregulierung, Notwendigkeit eines Gutachtens, Anspruch auf Ersatzfahrzeug etc.
Bei Unfällen mit Personenschaden wird immer ein Strafverfahren eingeleitet. Über die Unfallmitteilung hinaus, wird ein polizeiliches Aktenzeichen erstellt.
Bei Verkehrsunfällen mit Personenschäden informieren Sie auch Ihre Krankenversicherung, Ihren Arbeitgeber und ggfls. Ihre Berufsgenossenschaft. Bei Tod eines Angehörigen müssen Sie die Lebensversicherung innerhalb von 48 Stunden benachrichtigen.
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, können Sie sich Rat beim Rechtsanwalt einholen. Wenn Sie keine Rechtschutzversicherung haben, können Sie im Bedarfsfall für eine niedrige Gebühr auch eine Beratungshilfe in Anspruch nehmen (Informationen erhalten Sie bei den Rechtshilfestellen der Amtsgerichte).
Unfallverläufe sind nicht immer eindeutig. Im Zweifelsfall können Sie eigene Unfallgutachten in Auftrag geben. Klären Sie jedoch vorab, wer die Kosten übernimmt.
Und was ist wenn...
Verkehrsunfallflucht ist eine Straftat!
Wenn der Unfallverursacher flüchtig ist, werden Spuren am Fahrzeug gesichert und ausgewertet. Die Polizei versucht Zeugen zu ermitteln und zum Unfallhergang zu befragen. Bitte waschen Sie Ihr Fahrzeug vor dieser Spurensicherung nicht und wischen Sie auch nicht über die Beschädigungen. Damit könnten Sie wichtige Spuren zerstören. Es geht um Ihr Geld und Ihre Ansprüche!
Es empfiehlt sich den Sachschaden nicht sofort beheben zu lassen. Ggf. müssen zu einem späteren Zeitpunkt Fahrzeugschäden miteinander verglichen/ gegenübergestellt werden.
Bei einer Verkehrsunfallflucht zahlt Ihre Vollkaskoversicherung alle Kosten, wenn der Unfallverursacher nicht ermittelt wird (wägen Sie Kosten und Nutzen ab).
Wenn der Unfallverursacher bekannt ist, übernimmt dessen Versicherung die Schadensregulierung.
Grundsätzlich ist jedes beim Straßenverkehrsamt zugelassene Fahrzeug mindestens haftpflichtversichert. Diese Versicherung übernimmt auch die Schadensregulierung. Sollte der Unfallverursacher sich nicht bei Ihnen melden, um seine Versicherung zu benennen, können Sie diese kostenlos erfragen über
Zentralruf der Autoversicherer
Tel.: 0800-250-2600
www.zentralruf.de
Verkehrsunfälle sind zeitnah den Kfz-Haftpflichtversicherungen aller Beteiligten zu melden. Sofern der andere Unfallbeteiligte ein Fahrzeug geführt hat, welches im Ausland zugelassen ist, kann dies zu zusätzlichen Schwierigkeiten führen. Besondere Informationen und Beratungen sind dann erhältlich über
Deutsches Büro Grüne Karte
Tel.: 030-2020-5757
www.gruene-karte.de
Ein schwerer Verkehrsunfall stellt für die Unfall-beteiligten, Zeugen, Ersthelfer, sowie für Angehörige ein nicht alltägliches Ereignis dar, das nicht nur körperliche und materielle Schäden, sondern auch psychische Belastungen zur Folge haben kann.
Wird ein psychisch traumatisierendes Ereignis nicht entsprechend verarbeitet, kann dies langfristig zu einer psychischen Störung führen.
Soweit muss es nicht kommen!
Reaktionen wie z.B. Schlaflosigkeit, Traurigkeit, erhöhte Reizbarkeit etc. sind bis zu 8 Wochen nach einem schweren Verkehrsunfall möglich!
Die weitere Entwicklung ist entscheidend!
Bei der Suche nach weiteren Hilfsstellen oder bei anhaltend akuten Symptomen nehmen Sie gerne mit unseren polizeilichen Ansprechpartnern Kontakt auf:
Telefon: 0281-107-3225
E-Mail: Opferschutz.Verkehr.Wesel [at] polizei.nrw.de
Was folgt nach dem Unfall?
Die Sachbearbeitung durch die Verkehrskommissariate
Verkehrskommissariat Kamp-Lintfort (VK 1)
(zuständig für: Moers, Neukirchen-Vluyn, Kamp-Lintfort, Alpen, Rheinberg, Xanten, Sonsbeck)
Wilhelmstraße 9
47475 Kamp-Lintfort
Tel.: 02842-934-3338
Verkehrskommissariat Voerde (VK 2)
(zuständig für: Wesel, Voerde, Dinslaken, Hamminkeln, Schermbeck, Hünxe)
Friedrichsfelder Straße 33
46562 Voerde
Tel.: 02855-9638-3424
Die Sachbearbeitung des Verkehrskommissariats wird alle notwendigen Ermittlungen einleiten und Sie nochmal anschreiben und ggf. persönlich zum Unfallhergang vernehmen, bis der komplette Vorgang an die Staatsanwaltschaft übergeben wird.