Leider passiert das immer wieder und ist für alle Beteiligten mehr als ärgerlich.
In dieser Woche hat ein 48-jähriger Mann ein Auto in Sendenhorst angefahren, stieg aus und begutachtete den Schaden. Anschließend stieg er wieder in seinen Pkw und fuhr weiter, ohne die Polizei zu informieren. Dank eines Zeugen, konnte der Drensteinfurter ermittelt werden.
Unter anderem wurde ein weiteres Auto in Ahlen angefahren und beschädigt. Nach polizeilichen Ermittlungen konnte der Verursacher des Schadens ermittelt werden. In diesem Fall wurde sein Führerschein sichergestellt.
Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass sich Fahrzeugführer vor ihrer Verantwortung drücken und weiterfahren. Das ist Fahrerflucht. Noch schlimmer ist diese Tatsache, wenn Menschen involviert und angefahren – teils verletzt werden. Kraftfahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen MÜSSEN versichert sein.
Wir weisen eindringlich daraufhin, sich bei einem Verkehrsunfall – egal ob großer oder kleiner Schaden - bei der Polizei zu melden. Das ist nicht nur für den Geschädigten wichtig, sondern auch für den Verursacher. Jeder Unfallverursacher ist verpflichtet, seine Personalien und Beteiligung nach einem Unfall mitzuteilen. Ist der andere Geschädigte nicht vor Ort, muss der Verursacher mindestens eine halbe Stunde warten. Kann ein Geschädigter nicht ausfindig gemacht werden, MUSS der Verursacher seine Personalien hinterlassen und den Unfall unverzüglich der Polizei melden. Flüchtet jemand vom Unfallort, erweist er sich in der Regel als ungeeigneter Fahrzeugführer und ihm kann der Führerschein entzogen werden.
Nach § 142 StGB kann eine Fahrerflucht entweder auch mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren enden.
UND: Sollten Sie Zeuge eines solchen Geschehens werden – melden Sie sich bei der Polizei. Hilfreich sind immer eine Beschreibung und Typ des Fahrzeugs, sowie das Kennzeichen oder Kennzeichenfragmente und Angaben zum Fahrer. Schauen Sie nicht weg, handeln Sie.