Alles neu macht der März oder auch: aus grün wird schwarz. Entgegen dem Trend, dass die Natur von schwarz auf Grün wechselt, steht im Straßenverkehr ein anderer Farbwechsel an.
Freunde der versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge…ein paar Tage habt ihr noch. Ab kommendem Mittwoch (01.03.2023) gelten die neuen Versicherungskennzeichen, die sind schwarz und müssen ab dann an den Fahrzeugen angebracht sein. Fahrt ihr weiter grün anstatt schwarz – ist das ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und damit eine Straftat.
Das betrifft:
- Kleinkrafträder (Roller, Mofas, Mopeds usw.), Quads und Trikes, E-Tretroller mit maximal 50 ccm und 45 km/h
- Elektrofahrräder (E-Bikes und Pedelecs) mit Unterstützung bei mehr als 25 km/h oder mit Motor mit über 6 km/h und bis zu 45 km/h
- Krankenrollstühle mit Motor