In dieser Woche möchten wir aufklären in puncto Öffentlichkeitsfahndung…
Immer wieder veröffentlichen wir vermisste Menschen. Mal Kinder, mal Erwachsene, mal Senioren, mal Menschen in psychischen Ausnahmezuständen. Bei solchen Öffentlichkeitsfahndungen sind wir auf die Hilfe aller im Kreis angewiesen und oft führen diese Maßnahmen zum Erfolg. Für solch eine Öffentlichkeitsfahndung gibt es genaue Vorgaben, an die wir uns halten müssen.
Eine öffentliche Suche mit Bildern und Beschreibungen wird erst gestartet, wenn alle anderen polizeilichen Maßnahmen erschöpft sind und nicht zum Erfolg geführt haben ODER wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung im Raum steht. Daher kann auch ein zeitlicher Verzug zwischen der Vermisstenmeldung und der Veröffentlichung entstehen. Wir benötigen immer die Zustimmung der Familie oder eines Vormunds. Zunächst werden Bilder und persönliche Details der Öffentlichkeit im Fahndungsportal auf unserer Homepage zugänglich gemacht. Hier können die Informationen bei Auffinden der Betroffenen sofort gelöscht werden, dazu sind wir verpflichtet. Auf unseren Social Media Seiten dürfen wir keine detaillierten Beschreibungen und Personendaten posten, daher die Verlinkung auf das Fahndungsportal. Für die vermissten Menschen ist eine solche Fahndung immer ein Eingriff in den höchst persönlichen Lebensbereich.
In den vergangenen Monaten konnten wir Dank Ihrer Hilfe vermisste Menschen auffinden. Sie wurden an Tankstellen oder anderen Orten gesichtet, durch unsere Polizisten oder auch in Nachbarkreisen aufgefunden. Wir sind bei solchen Suchmaßnahmen auf Unterstützung angewiesen und möchten uns bedanken. Danke, dass Sie die Beiträge so fleißig teilen, die Augen offenhalten und am Ende dazu beitragen, dass die Vermissten meist unversehrt nach Hause kommen.
KPB Warendorf PÖA
Ereignis der Woche
Informationen zu Öffentlichkeitsfahnungen