Neben unseren stetigen Präventionsangeboten in Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Einrichtungen gibt es folgende Möglichkeiten sich sowohl als Betroffener (hier vor allem die Beratungsstellen), als auch zur reinen Informationsgewinnung zum Themengebiet weiter zu informieren.
Häufig gestelle Fragen:
Wo erhalte ich (als Erziehungsberechtigte/r, Aufsichtsperson, Lehrkraft, …) im Kreis Euskirchen Hilfe und Unterstützung zum Thema Cybergrooming?
Frauenberatungsstelle Euskirchen – Beratung von Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die von digitaler Gewalt betroffen sind / waren, sowie deren Bezugspersonen.
https://frauen-helfen-frauen.eu/
Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Euskirchen - für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zum Themenbereich
https://fcld.ly/8iyn8se
Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Kreises Euskirchen bei Erziehungsfragen zum Themenbereich
https://fcld.ly/rfi1540
Wo bekomme ich (als Erziehungsberechtigte/r, Aufsichtsperson, Lehrkraft, …) auch Online weiterführende Informationen?
www.polizei-beratung.de
https://fcld.ly/5u3137q
https://fcld.ly/ujwrovf
Unabhängiger Beauftragter für Fragen zum sexuellen Kindesmissbrauch
https://beauftragter-missbrauch.de/
https://fcld.ly/b5xp4hs
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – speziell in Erziehungsfragen, auch zur Thematik
https://fcld.ly/wy5djeo
Hilfetelefon – 0800 22 55 530
https://nina-info.de/hilfetelefon.html
Wo kann sich mein Kind hinwenden, wenn es mit mir als Elternteil nicht sprechen möchte?
Vor Ort in der Schule an die Schulsozialarbeiter*innen und Vertrauenslehrer*innen
https://nina-info.de/save-me-online/
https://nina-info.de/save-me-online/themen-beispiele.html
http://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/
https://www.xn--polizeifrdich-3ob.de/.../hilfeangebote.html
Ich möchte definitiv eine Anzeige erstatten, da hier eine Gefährdung vorliegt?
Sie können auf jeder Polizeiwache in Ihrer Nähe persönlich eine Anzeige erstatten.
Sie haben die Möglichkeit eine Onlineanzeigenerstattung zu erstatten.
https://service.polizei.nrw.de/anzeige
Bitte beachten Sie dabei immer, dass die Polizei dem Strafverfolgungszwang unterliegt. Jedem Anfangsverdacht einer Straftat muss hier nachgegangen werden. Eine juristische Beratung erhalten Sie NICHT bei der Polizei. Hierzu müssen Sie Ihren Anwalt kontaktieren.
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