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Cyber-Grooming
Neben unseren stetigen Präventionsangeboten in Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Einrichtungen gibt es folgende Möglichkeiten sich sowohl als Betroffener (hier vor allem die Beratungsstellen) als auch zur reinen Informationsgewinnung zum Themengebiet weiter zu informieren.
Neben unseren stetigen Präventionsangeboten in Schulen, Kindergärten, Unternehmen und Einrichtungen gibt es folgende Möglichkeiten sich sowohl als Betroffener (hier vor allem die Beratungsstellen), als auch zur reinen Informationsgewinnung zum Themengebiet weiter zu informieren.
Häufig gestelle Fragen:
❔ Wo erhalte ich (als Erziehungsberechtigte/r, Aufsichtsperson, Lehrkraft, …) im Kreis Euskirchen Hilfe und Unterstützung zum Thema Cybergrooming?
Frauenberatungsstelle Euskirchen – Beratung von Frauen und Mädchen ab 14 Jahren, die von digitaler Gewalt betroffen sind / waren, sowie deren Bezugspersonen.
Schulpsychologische Beratungsstelle des Kreises Euskirchen - für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte zum Themenbereich
Erziehungs- und Familienberatungsstelle des Kreises Euskirchen bei Erziehungsfragen zum Themenbereich
❔ Wo bekomme ich (als Erziehungsberechtigte/r, Aufsichtsperson, Lehrkraft, …) auch Online weiterführende Informationen?
Unabhängiger Beauftragter für Fragen zum sexuellen Kindesmissbrauch
Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. – speziell in Erziehungsfragen, auch zur Thematik
Hilfetelefon – 0800 22 55 530
❔ Wo kann sich mein Kind hinwenden, wenn es mit mir als Elternteil nicht sprechen möchte?
Vor Ort in der Schule an die Schulsozialarbeiter*innen und Vertrauenslehrer*innen
❔ Ich möchte definitiv eine Anzeige erstatten, da hier eine Gefährdung vorliegt?
Sie können auf jeder Polizeiwache in Ihrer Nähe persönlich eine Anzeige erstatten.
Sie haben die Möglichkeit eine Onlineanzeigenerstattung zu erstatten.
Bitte beachten Sie dabei immer, dass die Polizei dem Strafverfolgungszwang unterliegt. Jedem Anfangsverdacht einer Straftat muss hier nachgegangen werden. Eine juristische Beratung erhalten Sie NICHT bei der Polizei. Hierzu müssen Sie Ihren Anwalt kontaktieren.

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